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Für den Forderungskauf kommen vor allem kaufmännisch ausgemahnte Forderungen und bereits titulierte und abgeschriebene Außenstände in Betracht (sog. notleidende Forderungen). Die Forderungen können Sie an Bürgel abtreten und somit Ihre aussichtslos erscheinenden Forderungen kurzfristig in Zahlungen umwandeln. |
Ihr Nutzen
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Ihr direkter Ansprechpartner:Fon: +49 (0)40 / 89 80 36 89 |
Unser Schuldner-Service:Fon: +49 (0)40 / 89 80 39 65 |
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