Forderungskauf

Notleidende Forderungen abtreten.

Für den Forderungskauf kommen vor allem kaufmännisch ausgemahnte Forderungen und bereits titulierte und abgeschriebene Außenstände in Betracht (sog. notleidende Forderungen). Die Forderungen können Sie an Bürgel abtreten und somit Ihre aussichtslos erscheinenden Forderungen kurzfristig in Zahlungen umwandeln.

BÜRGEL kauft auch Einzelforderungen an. Bei großen Portfolien bedienen wir uns eines externen Investors. Alle Portfolien werden durch professionelle Risikomanager analysiert und bewertet. Damit gewährleisten wir einen fairen Preis für Ihre Forderung.

Ihr Nutzen

  • Schnelle Generierung von Liquidität für neue Investitionen
  • Kein Nachhalten von Zahlungseingängen im Debitorenmanagement, da Forderungen verkauft wurden
  • Erhöhung der Ertragssicherheit durch planbaren Cash-Flow
  • Kostenreduktion durch Entlastung Ihrer Rechtsabteilung und Verlagerung der Beitreibungskosten auf Bürgel
  • Plansicherheit bei revolvierendem Verkauf von Forderungen
  • Erhalt des Rufs und der Reputation des Verkäufers sind oberste Pflicht

Ihr direkter Ansprechpartner:

Fon: +49 (0)40 / 89 80 36 89
(Montag - Freitag von 8.00 - 19.00 Uhr)
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