Zunächst werden die uns übergebenen Anschriften auf Vollständigkeit bzw. Plausibilität sowie Dubletten geprüft und ggf. temporäre Anschriften (z.B. Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser) ausgefiltert. Diese Informationen erhalten Sie kostenfrei zurück. Anschließend erfolgt die Recherche im eigenen Ermittlungsbestand mit mehr als 7 Mio. Umzugsdaten. Sollten diese Bemühungen ergebnislos verlaufen, geht die Ermittlung automatisch und kostenfrei in die Ermittlungsstufe II. Im Rahmen der Stufe II greifen wir auf externe Konsumenten- und Adressdatenbanken (ca. 40 Mio. Personen) sowie Auskunfteidatenbanken zurück.
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Endet die Ermittlung in Stufe I oder Stufe II positiv, fallen Ermittlungskosten an. Bei erfolgloser Ermittlung entstehen hier keine Kosten. Falls die gesuchte Person in den Stufen I und II nicht ermittelt werden konnte, wird die Anfrage sofort in die Ermittlungsstufe III (Einwohnermeldeamtsanfrage) übernommen. Aufgrund der Antwortzeiten der Einwohnermeldeämter ist in der Ermittlungsstufe III mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 5 – 20 Werktagen zu rechnen. Die so erzielten Ergebnisse prüfen wir auf Plausibilität und leiten für alle gelieferten Anschriften umgehend die Zustellbarkeitsprüfung ein. Ergibt diese, dass die gesuchte Person erneut verzogen ist, nehmen wir auf Wunsch eine weitere Einwohnermeldeamtsanfrage (Folge-EMA) vor. |
Die Gebühren für die Erstanfrage beim Einwohnermeldeamt sind in den Kosten für die Ermittlungsstufe III bereits enthalten. Für eventuell erforderliche Folge- bzw. Mehrfach-Einwohnermeldeamtsanfragen entstehen zusätzliche Kosten. |
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