Zunächst werden die uns übergebenen Anschriften einer Vorprüfung unterzogen und dabei auf Vollständigkeit bzw. Plausibilität sowie Dubletten geprüft und ggf. temporäre Anschriften (z.B. Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser) ausgefiltert. Diese Informationen erhalten Sie kostenfrei zurück. Anschließend erfolgt die Recherche anhand unseres transparenten Ermittlungssystems.
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Endet eine Ermittlungsstufe positiv, fallen Ermittlungskosten an. Bei erfolgloser Ermittlung entstehen in den Stufen I bis II+ keine Kosten. Falls die gesuchte Person in den Stufen I, II und II+ nicht ermittelt werden konnte, wird die Anfrage in die Ermittlungsstufe III (Einwohnermeldeamtsanfrage) und für europäische Adressermittlungen – in die Stufe III+ übernommen. Erfolglose Adressermittlungen oder nicht zustellbare Adressen aus Ihrem Bestand können in das sog. Monitoring, die Langzeitüberwachung (maximal 30 Jahre), übernommen werden. Ihr direkter Ansprechpartner:Fon: 0 18 05 / 89 80 86* Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Jetzt neu anmelden! |
Die Gebühren für die Erstanfrage beim Einwohnermeldeamt sind in den Kosten für die Ermittlungsstufe III bereits enthalten. Für eventuell erforderliche Folge- bzw. Mehrfach-Einwohnermeldeamtsanfragen entstehen zusätzliche Kosten. |
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