Säumige Kunden kennt jedes Unternehmen. Wer das Einziehen der Außenstände selbst betreibt, kann sich nicht auf sein Kerngeschäft konzentrieren und übernimmt Leistungen, die er nicht bezahlt bekommt. Das sind nur zwei der Gründe, warum das Einziehen von Außenständen an die Inkassospezialisten von
Bürgel ausgelagert werden sollte.
Vor der Zusammenarbeit mit einem Inkassoprofi sollte allerdings hinterfragt werden, warum die Kunden nicht zahlen:
- Der Kunde hat vergessen, die Rechnung zu bezahlen
Durch Nachfrage bei dem Kunden kann dieses Missverständnis schnell geklärt werden.
- Der Kunde hat einen oder mehrere Reklamationsgründe
Zunächst muss der Reklamationsgrund geprüft werden. Erweist sich dieser als unbegründet, folgt die Zahlungsaufforderung.
- Der Kunde verzögert bewusst die Zahlung
Der Betrieb sollte die Mahnstufen auf dem kürzesten Wege durchlaufen und ggf. auf professionelles Forderungsmanagement zurückgreifen.
- Der Kunde kann nicht zahlen
Das professionelle Forderungsmanagement ist unumgänglich.
Die Entscheidung für die Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleister und Spezialisten für den Forderungseinzug bietet dem eigenen Unternehmen diverse Vorteile und reduziert somit die eigene Unerfahrenheit beim Selbsteintreiben.
Bürgel greift so zeitig wie möglich in den Forderungseinzug ein. Der Einsatz der differenzierten Inkasso Prozessschritte erfolgt dabei nach einem Art Baukastenprinzip – ein Standardinkassoverfahren für sämtliche Branchen- und Schuldnerstrukturen gibt es nicht.
Bereits bei Rechnungsstellung können durch ein professionelles Debitorenmanagement die Weichen für eine problemlose Abwicklung eines Geschäfts gestellt werden. Werden die gesetzten Zahlungsziele bzw. Fristen nicht eingehalten, reagieren die Inkassospezialisten von
Bürgel sofort und nehmen im Namen des Kunden Kontakt mit dem Schuldner auf. Sie kümmern sich um den gesamten Prozess, sorgen für den pünktlichen Versand der kaufmännischen Mahnungen und überwachen permanent die vorgegebenen Zahlungsziele und Fristen.
Bevor der Inkassoprozess beginnt, wird eine umfangreiche Prüfung des Inkassofalls durchgeführt z.B. die Inkassofähigkeit der Forderungen. Die ermittelte Bonität des Schuldners, mögliches Eigentum aus Beteiligungsverhältnissen und die Identifikation von harten Negativmerkmalen des Schuldners geben eine gute Indikation über den Erfolg des Inkassoprozesses.
Während des vorgerichtlichen Inkasso nimmt
Bürgel mit den Schuldnern schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder SMS Kontakt auf, um den Einzug Ihrer überfälligen Forderungen individuell, aber bestimmt voranzutreiben.
Häufig führt der Weg der Kontaktaufnahme über
Bürgel bereits zur Zahlung.
Wenn alle eingesetzten Maßnahmen zur Zahlung Ihrer Forderungen erfolglos bleiben, leitet
Bürgel in Abstimmung mit den Mandaten und mit Hilfe erfahrender Rechtsanwälte das gerichtliche Mahnverfahren einschließlich notwendiger Vollstreckungsmaßnahmen ein. Die Erlangung eines Titels gegenüber dem Schuldner ist Voraussetzung für die anschließende Zwangsvollstreckung.
Im nachgerichtlichen Inkasso werden die notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. In vielen Fällen ändern sich die Vermögensverhältnisse von vermögenslosen Schuldnern mit der Zeit. Damit aus Ihren abgeschriebenen Forderungen noch Zahlungen werden, überwachen die Spezialisten die ausgeklagte, titulierte Forderung gegenüber den Schuldnern. Während der Titelüberwachung wird in regelmäßigem Abstand überprüft, ob der Schuldner wieder zahlungsfähig ist, und das bis zu 30 Jahre lang.